der in wirtschaftlicher Kooperation stehenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Geschäftsführer: Herr Doll Bernd
Privatperson, alleinvertretungsberechtigt, Anteil: 25,1%
Geschäftsführer: Herr Doll Emil
Privatperson, alleinvertretungsberechtigt, Anteil: 74,9%
Dolls Gärtnerei Wien GmbH, Helblinggasse 16, 1170 Wien.
1.1. Das Unternehmen Dolls Gärtnerei Wien GmbH erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von Dolls Gärtnerei Wien GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Verbindlichkeit und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchführbare, deren Sinn und Zweck am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen.
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Dolls Gärtnerei Wien GmbH oder aber der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Alle Vereinbarungen, die zwischen Dolls Gärtnerei Wien GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich darzulegen.
2.2. Die Angebote von Dolls Gärtnerei Wien GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
2.3. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Dolls Gärtnerei Wien GmbH gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Dolls Gärtnerei Wien GmbH zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung per Brief oder Telefax) oder via eMail zu erfolgen, es sei denn, dass Dolls Gärtnerei Wien GmbH zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen von Dolls Gärtnerei Wien GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, CAD-unterstützte Einrichtungspläne usw) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen zwei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Der Kunde wird Dolls Gärtnerei Wien GmbH unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgt, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Dolls Gärtnerei Wien GmbH abgeändert bzw wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos etc) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Dolls Gärtnerei Wien GmbH haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Dolls Gärtnerei Wien GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Dolls Gärtnerei Wien GmbH schad- und klaglos, er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3.5. Der Kunde ist in Kenntnis, daß Gegenstand der zu erbringenden Leistungen jedenfalls keine baulichen Änderungen beinhaltet und auch nicht Bereiche des Elektro- oder Installationswesens umfaßt und auch keine audio- oder videounterstützte Vorführungen umfaßt.
4.1. Dolls Gärtnerei Wien GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt, sofern nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wurde, im eigenen Namen und wird der damit im Zusammenhang stehende Aufwand an den Kunden weiter verrechnet.
4.3. Dolls Gärtnerei Wien GmbH wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
4.4. Der Kunde ist in Kenntnis, daß für die Zurverfügungstellung jedweder anderer Materialien oder Mittel, ausgenommen von Pflanzen, die Beiziehung von Besorgungsgehilfen von Nöten ist.
5.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist Erfüllungsort der Sitz von Dolls Gärtnerei Wien GmbH Blumen.
5.2. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw zu bestätigen. Die angegebenen Liefertermine sind nur verbindlich, wenn ein Lieferzeitpunkt ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist. Bei nachträglichen Vertragsänderungen und bei Eintritt von Ereignissen, die von Dolls Gärtnerei Wien GmbH nicht zu vertreten sind, sind Lieferfristen und -termine neu zu vereinbaren bzw. automatisch angemessen zu erstrecken. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu tolerieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zustünde. Darüber hinaus gehende Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Dolls Gärtnerei Wien GmbH eine angemessene, mindestens aber zwei Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Dolls Gärtnerei Wien GmbH.
5.3. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Dolls Gärtnerei Wien GmbH.
5.4. Sind bestellte Sorten bzw Dekorationen nicht mehr lieferbar, wird Ersatz nach Wahl von Dolls Gärtnerei Wien GmbH in gleichwertigen Sorten/Dekorationen gestellt, sofern dies nicht schriftlich ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
5.5. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Dolls Gärtnerei Wien GmbH – entbinden Dolls Gärtnerei Wien GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen und/oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs bzw für die Dauer des unabwendbaren bzw unvorhersehbaren Ereignisses verschoben und der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ist Dolls Gärtnerei Wien GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies wird dem Kunden unverzüglich zur Kenntnis gebracht, Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
Dolls Gärtnerei Wien GmbH ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird, und wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Dolls Gärtnerei Wien GmbH weder Vorauszahlung noch vor Leistung von Dolls Gärtnerei Wien GmbH eine taugliche Sicherheit leistet.
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Dolls Gärtnerei Wien GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, dies vorbehaltlich einer zu leistenden Anzahlung.
7.2. Die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ist in den Anboten von Dolls Gärtnerei Wien GmbH nicht enthalten, es sei denn, sie ist ausdrücklich gesondert ausgewiesen.
7.3. Dolls Gärtnerei Wien GmbH ist an die bei Vertragsabschluss angegebenen Preise nur gebunden, wenn eine kürzere Leistungs- und Lieferfrist als vier Wochen vereinbart wurde. Gleiches gilt, wenn sich die Lieferung aus Gründen, die Dolls Gärtnerei Wien GmbH nicht zu verantworten hat, oder an denen sie kein grobes Verschulden trifft, um mehr als vier Wochen, berechnet vom ursprünglich vereinbarten Liefertermin, verzögert. In diesen Fällen ist Dolls Gärtnerei Wien GmbH berechtigt, eine angemessene Erhöhung der vereinbarten Preise (gestiegene Einkaufpreise, Löhne usw) zu verlangen. Hiervon wird der Kunde schriftlich benachrichtigt.
7.4. Dolls Gärtnerei Wien GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
7.5. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Dolls Gärtnerei Wien GmbH. Alle Dolls Gärtnerei Wien GmbH erwachsenden Barauslagen, die über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen (zB Botendienste, Versandkosten, Reisen etc) sind vom Kunden zu ersetzen.
7.6. Kostenvoranschläge von Dolls Gärtnerei Wien GmbH sind grundsätzlich unverbindlich und entgeltlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Dolls Gärtnerei Wien GmbH schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 20 % übersteigen, wird Dolls Gärtnerei Wien GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweist. Kostenüberschreitungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen von bis zu 20 % der veranschlagten Kosten können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
7.7. Für alle Arbeiten von Dolls Gärtnerei Wien GmbH, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Dolls Gärtnerei Wien GmbH eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich kostenfrei an Dolls Gärtnerei Wien GmbH zurückzustellen.
8.1. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Preises zu leisten, der Rest ist bei Lieferung fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart.
8.2. Die Rechnungen von Dolls Gärtnerei Wien GmbH werden netto Kassa ohne jeden Abzug fällig, es sei denn, es wurde der Abzug von Skonto oder dergleichen ausdrücklich schriftlich vereinbart.
8.3. Schecks, Wechsel oder andere unbare Zahlungsmittel werden von Dolls Gärtnerei Wien GmbH nur erfüllungshalber angenommen.
8.4. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart.
8.5. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Dolls Gärtnerei Wien GmbH.
8.6. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.7. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Dolls Gärtnerei Wien GmbH sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.8. Allfällig vereinbarte Preisnachlässe, Rabatti, Skonti usw werden nur ausdrücklich und schriftlich und nur für den Fall der fristgerechten Bezahlung gewährt; in Konkursfällen oder Ausgleichsverfahren entfällt jeder Tarifnachlass.
8.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von Dolls Gärtnerei Wien GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Dolls Gärtnerei Wien GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8.10. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht Dolls Gärtnerei Wien GmbH ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von Dolls Gärtnerei Wien GmbH für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
9.2. Erhält Dolls Gärtnerei Wien GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Dolls Gärtnerei Wien GmbH, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Dolls Gärtnerei Wien GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich kostenfrei an Dolls Gärtnerei Wien GmbH zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verarbeitung oder sonstige Verwertung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Dolls Gärtnerei Wien GmbH ist nicht zulässig.
9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentationen eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt, und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
10.1. Alle Leistungen von Dolls Gärtnerei Wien GmbH, einschließlich jener aus Präsentationen (zB Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Fotos usw), auch einzelne Teile daraus, verbleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke bzw Waren einschließlich Miet-und Leihpflanzen sowie Gefäße im Eigentum von Dolls Gärtnerei Wien GmbH. Der Kunde erwirbt lediglich für die im Vertrag festgehaltene Dauer das zeitliche Nutzungsrecht. Insbesondere die Werkstücke bzw Waren sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an Dolls Gärtnerei Wien GmbH zurückzustellen. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Der Erwerb dieses Nutzungsrechtes setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Dolls Gärtnerei Wien GmbH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Entgeltliche oder unentgeltliche Aushändigung an Dritte ist untersagt. Änderungen von Leistungen von Dolls Gärtnerei Wien GmbH, insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Dolls Gärtnerei Wien GmbH zulässig.
10.2. Dasselbe gilt für die von Dolls Gärtnerei Wien GmbH zur Verfügung gestellten Einrichtungs- sowie Ausstattungsgegenstände aller Art, wie zB Tische, Sesseln, Bar und Dekorationen samt Gefäßen etc. Diese Gegenstände verbleiben im Eigentum von Dolls Gärtnerei Wien GmbH bzw, wenn diese von Dritten bereitgestellt wurden, in deren Eigentum. Dolls Gärtnerei Wien GmbH übernimmt für von Dritten bereitgestellte Ausstattungsgegenstände hinsichtlich deren Beschaffenheit oder Eigenschaft keine wie immer geartete Haftung. Entfernte oder beschädigte Einrichtungs-und Ausstattungsgegenstände in Entsprechung dieses Vertragspunktes werden dem Kunden in Rechnung gestellt und zwar zum Neuwert.
10.3. Die von Dolls Gärtnerei Wien GmbH gelieferte Pflanzenware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von Dolls Gärtnerei Wien GmbH.
10.4. Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Dolls Gärtnerei Wien GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gelieferten Werke zurückzunehmen. Der Kunde ermächtigt Mitarbeiter von Dolls Gärtnerei Wien GmbH bereits jetzt, die entsprechende Örtlichkeit bzw Agentur zu betreten, in denen sich möglicherweise Vorbehaltsware befindet.
11.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von zwei Tagen nach Leistung, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Dolls Gärtnerei Wien GmbH zu.
11.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel innerhalb angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Dolls Gärtnerei Wien GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Dolls Gärtnerei Wien GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Dolls Gärtnerei Wien GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
11.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Dolls Gärtnerei Wien GmbH ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
11.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschäden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Dolls Gärtnerei Wien GmbH beruhen.
11.5. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt, weitergehende Ansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen.
11.6. Mit Übernahme des Werkes bestätigt der Kunde, dass ihm alle Pflegemaßnahmen bekannt sind, bzw dass er darüber von Dolls Gärtnerei Wien GmbH informiert worden ist. Eine Gewähr für das Gedeihen der Ware wird nicht geleistet und übernimmt der Kunde mit Übernahme des Werkes auch die bezughabenden Pflegemaßnahmen.
11.7. Dolls Gärtnerei Wien GmbH übernimmt insbesondere keine Gewähr für Schäden, die durch natürliches Absterben, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Transportmittel, chemische oder thermische Einflüsse oder höhere Gewalt verursacht worden sind.
11.8. Soweit gemäß den vorstehenden Bestimmungen die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss und Verletzung von Nebenpflichten sowie auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
11.9. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er seine sonstigen Mitwirkungspflichten, ist Dolls Gärtnerei Wien GmbH berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen – dazu gehören auch die Beschädigung oder der Verlust von Mietpflanzen, Accessoires oder anderen Dekorationsteilen, die gegen Entgelt oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden – und die Ware anderweitig zu verwerten. Diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrages als vereinbart.
11.10. Sollte der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise stornieren, ist Dolls Gärtnerei Wien GmbH jedenfalls berechtigt nachstehendes Pönale bzw Verdienstentgang in Rechnung zu stellen: Bei Stornierung von mehr als zwanzig Tagen vor dem Liefertermin 20 % der Auftragssumme. Bei Stornierung des Vertrages in einem Zeitraum zwischen acht und zwanzig Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin 40 % der Auftragssumme. Bei Stornierung innerhalb eines Zeitraumes von weniger als acht Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin 100 % der Auftragssumme.
12.1. Der Auftraggeber bzw Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Dolls Gärtnerei Wien GmbH jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber bzw Kunden jedoch zur Zahlung der in Punkt 11.10 angeführten Beträge.
12.2. Das Recht zur Kündigung steht Dolls Gärtnerei Wien GmbH insbesondere dann zu, wenn die Anzahlung oder eine fällige verrechnete Leistung trotz Mahnung durch den Auftraggeber fristgerecht bezahlt wird bzw wenn trotz Aufforderung Leistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht auf das Konto von Dolls Gärtnerei Wien GmbH einbezahlt werden.
12.3. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorars von Dolls Gärtnerei Wien GmbH aufgrund ersparter Aufwendungen (zB durch vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses) ausgeschlossen ist.
13.1. Die Haftung von Dolls Gärtnerei Wien GmbH richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, aus welchem Recht auch immer – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Dolls Gärtnerei Wien GmbH. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
13.2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers gegen Dolls Gärtnerei Wien GmbH der Höhe nach, aus welchem Rechtsgrund auch immer, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
13.3. Dolls Gärtnerei Wien GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für sonstige Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn. Keinesfalls trifft Dolls Gärtnerei Wien GmbH eine Haftung für bauliche Gegebenheiten beim Kunden, wie zB das Vorhandensein von Fluchtwegen oder Installationen aufgrund von Brandschutzvorschriften. Auch sämtliche für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen. Dolls Gärtnerei Wien GmbH übernimmt sohin lediglich die (dekorative) Gestaltung der sämtlichen behördlichen Vorschriften entsprechenden Räumlichkeiten. Demgemäß haftet Dolls Gärtnerei Wien GmbH für die Einhaltung von Brandschutzvorschriften oder anderer dem Kunden, von welcher Behörde auch immer, auferlegten Vorschriften.
13.4. Soferne nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind die Kosten des Transportes im vereinbarten Werklohn enthalten und trägt das Transportrisiko, soferne nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, der Auftragnehmer.
13.5. Da beschädigte oder entfernte Gegenstände, Pflanzen und Accessoires vom Kunden zu ersetzen sind, tritt Dolls Gärtnerei Wien GmbH mit Ausgleich des entstandenen Schadens die Ersatzansprüche an den Auftraggeber ab, der sodann berechtigt ist, Regreß im eigenen Namen beim Verursacher zu nehmen.
13.6. Dolls Gärtnerei Wien GmbH unterstellt, daß der Auftraggeber für die Veranstaltung eine ausreichende Veranstalter-Haftpflichtversicherung abschließt, es sei denn, es wurde ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Dolls Gärtnerei Wien GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
15.1. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Dolls Gärtnerei Wien GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für Dolls Gärtnerei Wien GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
15.2. Diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt automatisch alle bisherigen außer Kraft.
15.3. Der Kunde ist einverstanden, dass sein Name und seine Adresse zum Zweck von Mitteilungen und Werbung gespeichert werden dürfen.
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